Teilamortisation
Bei der Teilamortisation steht vielfach die reine Nutzung im Vordergrund. Bei dieser Variante wird am Ende der Vertragslaufzeit ein höherer Restwert vereinbart. In der Regel grösser als 10%, maximal aber der voraussichtliche Verkehrswert.
Das bedeutet: Das Leasingobjekt wird nicht zur Gänze amortisiert , sondern nur ein Teil der Anschaffungskosten werden durch die Leasingzahlungen abgedeckt.
Nach Ablauf des Leasingvertrages hat der Leasingnehmer folgende Möglichkeiten:
- Erwerb des Leasingobjektes durch Zahlung des vereinbarten Restwertes
- Rückgabe des Leasingobjektes an die Leasinggesellschaft.
Dies ist insbesondere beim Operating-Leasing der Fall. - Rückgabe (Eintausch) des Leasingobjektes beim Lieferanten.
Beim leasen von Objekten mit einem stabilen Markt und bei welchen der Wiederverkaufswert relativ sicher bestimmt werden kann, wird die Teilamortisation eingesetzt.